Kosten

Die Kosten lassen sich schwer beziffern, da es sich um jeweils unterschiedliche Verfahren an unterschiedlichen Hochschulen handelt. Ihr könnt also von 0€ bis ca. 1500€ in der ersten Instanz bezahlen. Gar nichts bezahlt Ihr, wenn das Verfahren gewonnen wird. Das Kostenrisiko (ACHTUNG: Wir sprechen nur von einem Risiko, es heißt nicht, dass Ihr das auch bezahlen müsst!) steigt, wenn sich die Hochschule durch eigene Anwälte vertreten lässt. In der Regel lassen sich alle Fächer der HU, FU und einige Fächer der TU vertreten. Genauere Informationen erhaltet Ihr bei der jeweiligen Beratung Eurer Hochschule.

Wenn ein eigener Anwalt verpflichtet wird erhöhen sich die Kosten!

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