Kann man sich auch ins höhere Fachsemester einklagen?
Ja, natürlich. Das Verfahren ist in der Regel kein anderes.
Kann man sich auch für einen Master einklagen?
Ja.
Wie sind die Chancen für Fach XYZ?
Grundsätzlich kann man keine Chancen vorhersagen, da das Verfahren von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt. Das sind z.B. die Berwerber_innenlage, die Zahl der tatsächlichen Zulassungen in Zusammenhang mit der errechneten Kapazität, den Raumgrößen, Krankheiten von einzelnen Lehrkräften usw. Wenn jemand vorgibt, die Chancen vorhersagen zu können oder sogar eine „Erfolgsgarantie“ gibt, raten wir zur äußersten Vorsicht!
Wissen die Dozent_innen, dass man sich einklagt?
Nein. In der Regel weiß es nur das Immatrikulationsbüro. Und das darf die Daten nicht weitergeben. Auch elektronisch gibt es in den Systemen kein Eingabefeld, in das man so etwas eintragen könnte. An der HU ist es bspw. so, dass Deine Akte nur in der Studienabteilungeinen Klebezettel mit rotem Ausrufezeichen bekommt. Ist das Verfahren abgeschlossen, wird dieser Klebezettel entfernt.
Wohin kann man sich mit Fragen wenden?
An deine ASten! Einen Link zu den jeweiligen Beratungen findest du unter „Wo gibt es Hilfe“. Grundsätzlich ist zu sagen, dass jede Beratung an jeder Hochschule grundsätzlich das Verfahren des Einklagens kennt. Da jedoch die jeweiligen Beratungen jedoch in der Hochschule besser vernetzt sind, ist es ratsam die Beratung der jeweiligen Hochschule aufzusuchen, an der man sich bewerben will.
AStA? Referent_innenRat? Ich verstehe kein Wort.
Der AStA ist der Allgemeine Studierendenausschuss, welcher geschäftsführend die Belange der studentischen Selbstverwaltung regelt. Wenn Ihr Studierende seid, wählt Ihr einmal pro Jahr das Studierendenparlament, welches den AStA wählt. Der Referent_innenRat ist gesetzlich gesehen der AStA der HU. Es gibt jedoch strukturelle Unterschiede.
Und warum macht ihr das Alles?
Wir glauben, dass Bildung ein Menschenrecht ist und jede_r daran teilhaben können sollte, ohne dass der Geldbeutel eine Rolle spielt und nur finanziell potente Studierwillige den Weg des Einklagens gehen können.
Warum schreibt Ihr „Kläger_innen“? Warum ist da ein Unterstrich?
Es handelt sich dabei um eine geschlechtersensible Schreibweise. Das bedeutet, dass wir nicht nur das generische Maskulinum verwenden, unter das z.B. Frauen gerne mal subsummiert werden. Der Unterstrich soll symbolisieren, dass es zwischen und jenseits von biologischem männlichen und weiblichen Geschlecht Menschen gibt, die sich nicht in diese Gruppen einklassieren lassen (wollen), wie z.B. Transgender oder Queers.
Soll ich jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Für dieses Verfahren lohnt sich das in der Regel nicht mehr, weil die meisten Versicherungen eine Drei-Monats-Klausel haben. Das heißt, dass drei Monate vor dem Auslöser eines Rechtsstreits die Versicherung abgeschlossen sein muss. Der Auslöser des Rechtsstreits ist die Bewerbung zum Studium. Folglich hätte die Versicherung abhängig vom Bewerbungsdatum drei Monate davor abgeschlossen werden müssen.
Wenn für kommende Verfahren eine derartige Versicherung abgeschlossen werden soll, dann muss diese den sog. „Verwaltungsrechtschutz“ enthalten. Da die Kosten für die Einklageverfahren mittlerweile sehr hoch sind haben viele Versicherungen jedoch „Studienplatzklagen“ trotz des Verwaltungsrechtsschutzes ausgeschlossen.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Das lässt sich hier schwer pauschal beantworten, da es eine Unzahl an unterschiedlichen, teils individuellen Fristen gibt. Am besten Ihr kommt mit dem Ablehnungsbescheid sofort zu uns. Unsere Anwält_innen beraten Euch dann weiter.
Kann ich mich auch an der Katholischen oder Evangelischen Hochschule einklagen?
Nein, das ist definitiv nicht möglich. Die Kirchen haben auch in Berlin eine Sonderstellung und stehen außerhalb der Kapazitätsverordnung, obwohl das Land Berlin die Hochschulen finanziell unterstützt. Ihr verliert das Verfahren, es sei denn Ihr könnt nachweisen, dass die Zulassungszahlen willkürlich festgesetzt sind. Das ist bisher noch niemandem gelungen.
Wo bekomme ich die Vordrucke für die Klage her?
Die jeweils korrekten UND(!) aktuellen Vordrucke gibt es bei allen Beratungen der ASten (klickt auf die Logos für die jeweilige Hochschule). Wir raten dringend davon ab, sich bloß auf die Vordrucke, welche es vom Verwaltungsgericht gibt, zu verlassen, ohne zu einer Beratung zu gehen. Außerdem haben wir dieses Jahr ein paar Neuerungen, welche weder das Verwaltungsgericht, noch die meisten kommerziellen Anwaltskanzleien haben. Aus taktischen Gründen dürfte klar sein, dass wir hier NICHT darüber reden, welche das sein werden.
Ist in Brandenburg das Verfahren das gleiche wie in Berlin?
Nein! Das Verfahren unterscheidet sich schon vor der Klage, da hier Widersprüche eingereicht werden müssen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist allerdings sehr ähnlich.
Wann ist der richtige Zeitpunkt um zur Beratung zu kommen?
Kommt bitte erst zur Beratung, nachdem Ihr den Ablehnungsbescheid bekommen habt! Das macht es für die Berater_innen deutlich einfacher auf Eure spezielle Situation einzugehen und Tipps zu geben. Sobald Ihr den Ablehnungsbescheid in der Hand habt, fangen aber auch Fristen an zu laufen (in der Regel ein Monat). Folglich ist es wichtig, so schnell wie möglich vorbei zu kommen. Es gilt, wer zu früh oder zu spät aktiv wird verliert, wer rechtzeitig kommt hat alle Chancen.