Studienplatzklage

Das verwaltungsrechtliche Verfahren der Studienplatzklage ist unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Hochschule zu Hochschule derart, dass es schwierig ist, korrekt auf alle Einzelheiten einzugehen. Deshalb erfolgt hier abermals der eindringliche Rat, dass Ihr zu uns in die Beratungen kommen solltet (Link auf der Startseite bei den Logos der Asten/Refrat) um sowohl individuell von einem Anwalt beraten zu werden, wie auch aktuelle Informationen speziell zu Eurem Fach zu bekommen. Wir haben versucht, das ganze Verfahren einmal zu visualisieren, um zu verdeutlichen, wie kompliziert das werden kann.

1 Ablehnung der regulären Bewerbung
2 außer kapazitärer Antrag (muss zum WS bis zum 30.09. und im SoSe bis zum 31.03. gestellt werden)
3 einstweilige Anordnung
4 Klage (nur nötig, wenn der außer kapazitäre Antrag beantwortet wurde)
5 Information vom Gericht an die Uni über Eure einstweilige Anordnung/Klage
6 die Uni nimmt sich möglicherweise Anwält_innen, welche, einmal beauftragt, dann euer_e Kommunikationspartner_innen sind
7a Vergleichsangebot seitens der Hochschule:

– Studienplatz für euch

– ihr übernehmt die Gerichtskosten (i.d.R. 60€)

7b Vergleichsangebot seitens der Anwält_innen:

– Studienplatz für euch

– ihr übernehmt die Gerichtskosten (i.d.R. 60€) und die Anwaltskosten (zwischen 500 und 1000€

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Gegenvergleichsvorschlag/-vorschläge

Ein Vergleich ist eine Vereinbarung, welche die Streitigkeiten zwischen Euch und der Hochschule (eventuell vertreten durch Anwält_innen) niederlegen soll. Ihr könnt die Bedingungen dafür aushandeln und veränderte Vergleichsvorschläge an euren Kommunikationspartner schicken. Die Vergleichsvorschläge können mehrfach hin und her geschickt werden, bis mensch sich einig ist. Zu diesen Vergleichsverhandlungen kommt es in aller Regel nur unter der Variante 7b, da hiermit oft enorme Kosten verbunden sind.

9 gerichtliche Entscheidung

Solltet ihr euch nicht im Wege des Vergleichs einigen können oder wollen, wir das Gericht über Euren Studienplatz entscheiden.

+

Das Gericht stellt fest, dass noch mehr Studienplätze im gewünschten Fach vorhanden waren und ihr bekommt einen dieser noch freien Plätze und habt keine Kosten.

Los

Das Gericht stellt auch hier fest, dass noch mehr Studienplätze vorhanden sind, aber weniger, als sich versuchen einzuklagen. In diesem Fall erhaltet ihr ein Los, welches positiv oder negativ für euch sein kann. Die Auswirkungen entsprechen, je nach Los, denen unter „+“ und „-“.

Das Gericht stellt fest, dass keine weiteren Studienplätze vorhanden sind und daher auch keiner für euch da ist. Somit bekommt die Hochschule Recht und ihr müsste die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Ihr bekommt keinen Studienplatz.

Kapazität

Hier ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze gemeint.

Nichtsdestotrotz hat der Referent_innenRat der HU versucht, das Verfahren in einem eigenen Reader zu erläutern.

Der Reader weist den Stand von 2005 aus. Er ist z.B. hinsichtlich der Kosten unaktuell, da es seit dem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gegeben hat. Die Erklärungen zu den verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben aber auch weiterhin Ihre Gültigkeit. Eine aktualisierte Neuauflage des Readers wird in den kommenden Tagen hier erscheinen.

Das kostenlose Beratungsangebot der ASten umfasst auch alle Vordrucke/Anträge etc. die man zum Verfahren braucht. Alle Vordrucke sind von den Rechtsanwälten der ASten sorgfältig geprüft und enthalten gegenüber den Vordrucken des Verwaltungsgerichtes dieses Jahr eine Neuerung. Um die Chancen bei der Studienplatzklage nicht zu gefährden, werdet Ihr verstehen, dass wir hier weder Erklären, was diese Neuerung ist, als auch keine Vordrucke einstellen.

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